In der 24-Stunden-Pflege steht der pflegebedürftigen Person bei Bedarf eine Pflegekraft 24 Stunden individuell zur Seite.

Diese Lösung eignet sich bestens als Alternative zu einer Betreuung im Pflegeheim. Es spielt keine Rolle, ob die Pflegekraft dem Pflegebedürftigen bei Demenzerkrankung durch Sicherheit zur Seite steht, oder ob eine Person gewünscht wird, die Gesellschaft leistet und den Haushalt führt.

Die Pflegekraft übernimmt dabei tägliche Pflege und Betreuung. Häufig führt sie auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus.

Besonders eignet sich die Form der Pflege, wenn der Pflegebedürftige zu Hause alt werden möchte und in seinem gewohnten Umfeld verweilen möchte.

Von der individuellen Betreuung profitieren Angehörige sowie die pflegebedürftige Person gleichermaßen. Zum einen werden Angehörige entlastet und zum anderen findet die Pflege im gewohnten Umfeld des pflegebedürftigen Menschen statt.

Für wen eignet sich die 24-Stunden-Pflege?

Die 24-Stunden-Pflege eignet sich für Senioren, die in ihrem gewohnten Umfeld altern möchten.

Sie stellt eine gute Alternative zum Altwerden im Pflegeheim oder aber auch zur Tagespflege dar.

Mit permanenter Unterstützung der Pflegekraft kann der Pflegebedürftige an seinem vertrauten Heim festhalten. Die betreuende Person passt sich dem Alltag des Pflegebedürftigen an.

Eine solche Betreuung, die nach den Wünschen des Pflegebedürftigen gestaltet ist, ist nur mit einer Pflegekraft zu Hause möglich.

Auch für demenzerkrankte Senioren eignet sich eine 24-Stunden-Betreuung.

Demenzpatienten kann es helfen, wenn sie in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben. Denn im eigenen Heim finden sich viele Erinnerungen wieder. Das können vertraute Gerüche, Geräusche oder auch Räume sein.

Was umfasst die 24-Stunden-Pflege?

Der Betreuer unterstützt die pflegebedürftige Person bei alltäglich anfallenden Aufgaben.

Je nach Bedarf und individueller Tagesgestaltung des Pflegebedürftigen stimmen Sie sich mit der Betreuungskraft ab.

Dabei darf die Pflegekraft keineswegs medizinische Aufgaben übernehmen.

Nur der Pflegedienst darf Aufgaben und Verabreichungen ausführe, die verschreibungs- oder verordnungspflichtig sind (gem. SGB 5).  Dazu gehört beispielsweise auch das Verabreichen von Medikamenten.

Die wesentlichen Aufgaben in der grundpflegerischen Versorgung umfassen:

Allgemeine Aufgaben

  • Sie begleitet den Pflegebedürftigen bei Terminen wie Arztbesuche, Behörden- und Ämtergänge
  • Die Pflegekraft begleitet Besuche bei Verwandten und Freunden
  • Sie hilft bei Hobbys, die noch ausgeführt werden können
  • Die Pflegekraft gestaltet Freizeit des Pflegebedürftigen und Aktivitäten wie Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen
  • Dem pflegebedürftigen Menschen vorlesen, mit ihm Spiele spielen oder ihn unterhalten
  • Wenn die betreuende Person ein Auto gestellt bekommt, übernimmt sie Fahrdienste

Hauswirtschaftliche Aufgaben

  • Zubereitung von Speisen
  • Einkäufe erledigen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Das Haus putzen
  • Versorgung von Haustieren und Pflanzen

Aufgaben in der Pflege

  • Sie unterstützt bei der täglichen Hygiene des Pflegebedürftigen wie Zähne putzen, rasieren, waschen, eincremen
  • Hilfe und Unterstützung bei alltäglichen Dingen
  • Unterstützung beim Duschen oder Baden
  • Mundgerechtes Vorbereiten von Nahrungsmitteln
  • Hilfe bei Toilettengängen
  • Inkontinenzversorgung
  • Die Pflegekraft ist je nach Bedarf auch nachts vor Ort, damit der zu Betreuende nicht allein ist
  • Hilfe beim zu-Bett-Gehen und Aufstehen
  • Schneiden von Finger- und Fußnägeln

Vorsicht bei Auslegung des Begriffs: 24-Stunden-Pflege! Der Begriff 24-Stunden-Pflege ist ein wenig irreführend gewählt. Denn die Leistung ist nicht zwangsläufig fachlich-professionell und die Leistung findet auch nicht rund um die Uhr statt. Häufig werden die Begriffe „Pflege“ und „Betreuung“ synonym verwendet. Bei den oben genannten Aufgaben handelt es sich um eine 24-Stunden-Betreuung, die genauso gut auch von angehörigen Familienmitgliedern, Freunden, Bekannten etc. übernommen werden kann.

Nun impliziert der Begriff 24-Stunden-Pflege allerdings eher ein Aufgabenspektrum, welches nur durch Intensivpflege und damit einhergehende Ausbildung der Pflegekräfte gewährleistet werden kann.

Zwar wohnt die Pflegekraft im Haus des Pflegebedürftigen und unterstützt diesen. Doch auch eine Pflegekraft kann nicht 24 Stunden am Tag 7 Tage die Woche arbeiten. Auch für sie sind gesetzliche Pausen und arbeitsfreie Zeit einzuplanen.

Auch leistet die Pflegekraft nur das, was sie ohne spezielle Ausbildung im Haushalt übernehmen kann. Das nennt sich dann Laienpflege.

Professionelle Hilfe, die gewissen Standards unterliegt, wird durch examinierte Pflegekräfte ausgeführt. Das sind dann Tätigkeiten, die der sog. medizinischen Behandlungspflege angehören wie Spritzen geben, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen und Blutdruckmessen. Dies wird beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst gewährleistet.

Je nach Bedarf kann also zusätzliche Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst in Frage kommen.

Ist bereits ein Pflegegrad festgestellt worden, kann der ambulante Pflegedienst über eine Pflegeversicherung bezahlt werden. Beachten Sie allerdings, dass sich dadurch das monatliche Pflegegeld verringert oder wegfällt.

Vorteile

  • Betreuung des Angehörigen rund um die Uhr
  • Unterhaltsame und individuelle Betreuung
  • Unterstützung für pflegende Angehörige und Zuverlässigkeit
  • Entlastung für pflegende Angehörige und ein beruhigtes Gewissen

Pflegemodelle und Kosten

Viele Angehörige denken über die Einstellung einer Pflegekraft nach.

Dafür wird oft über die Einstellung einer Pflegekraft aus Osteuropa nachgedacht.

Pflegekräfte aus Osteuropa, die eine 24-Stunden-Pflege anbieten, haben in der Regel keine Ausbildung zur Krankenschwester oder Altenpflegekraft absolviert.

Allerdings muss man für die Ausführung von grundpflegerischen Aufgaben auch keine examinierte Fachkraft sein.

Dabei stellt sich natürlich auch die Frage der Finanzierung.

Um die Kostenfrage zu beantworten, müssen zunächst die verschiedenen Pflegemodelle unterschieden werden.

Option 1: Die Pflegekraft ist selbstständig

Dies bedeutet, dass die Pflegekraft auf selbstständiger Basis arbeitet.

Hier ist vorab zu prüfen, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegen könnte. Bei Scheinselbstständigkeit wäre das Arbeitsverhältnis illegal.

Option 2: Die Pflegekraft ist direkt bei Ihnen angestellt

Sie fungieren als Arbeitgeber der Pflegekraft. Das bedeutet auch, dass Sie für Formalitäten und Verträge verantwortlich sind. Außerdem erledigen Sie die Steuern und entrichten anfallende Abgaben. Es gilt deutsches Arbeitsrecht.

Option 3: Die Pflegekraft ist bei einer Vermittlungsagentur angestellt (Entsendemodell)

Die Vermittlungsagentur ist der Arbeitgeber. Das heißt, dass die Pflegekraft, die sie engagieren, über die Vermittlungsagentur angestellt ist. Diese Agentur wickelt dann fällige Sozialabgaben, Krankengeld, Urlaubsvertretung etc. ab.

Wichtig: Lassen Sie sich nachweisen, dass die Pflegekraft legal bei der Vermittlungsagentur angestellt ist.

Im Nachfolgenden sind die Modelle noch einmal explizit erläutert.

Option 1: Die Pflegekraft ist selbstständig

Sie als Angehöriger eines Pflegebedürftigen, haben die Möglichkeit eine selbstständige Betreuungskraft zu beauftragen. Eine selbstständige Pflegekraft mit eigenem Gewerbe arbeitet in der Regel als selbstständige Unternehmerin für mehrere Pflegebedürftige.

Dennoch kann das Risiko der sogenannten Scheinselbstständigkeit bestehen. Sollte dieser Fall eintreten, sind Sie als Auftraggeber verpflichtet, Sozialabgaben nachzuzahlen.

In fachkundigen Agenturen können Sie sich jedoch beraten lassen. Dort wird für das Modell der selbstständigen Pflegekraft auf damit einhergehende Risiken aufmerksam gemacht. Somit stehen sie als Auftraggeber auf der sicheren Seite. Hier entstehen monatliche Kosten von ca. 2.000 – 3.000 Euro.

Option 2: Die Pflegekraft ist direkt bei Ihnen angestellt.

In dem Fall fungieren Sie als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten der Pflegekraft und nicht als Auftraggeber. So ist also die Pflegekraft direkt bei Ihnen angestellt.

Hierbei gilt demnach deutsches Arbeitsrecht. Das bedeutet, Sie stellen sicher, dass die Pflegekraft angemessenen Anspruch auf Urlaub und Freizeit hat und Pausenzeiten einhält.

Sie sind somit auch für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Versicherungsschutz, Kündigungsschutz und Anspruch auf Sozialleistungen verantwortlich.

Da die Arbeitskräfte hierbei turnusmäßig beschäftigt werden müssen und parallel bezahlt werden, muss man hier mit ungefähr 5.000 Euro im Monat rechnen. Das Modell ist also auch die teuerste Variante.

Option 3: Entsendemodell

Sie als Angehöriger der zu pflegenden Person fungieren als Auftraggeber gegenüber einer (deutschen) Agentur.

Die Pflegekraft ist dabei bei einem Entsendeunternehmen in ihrer Heimat (häufig eben Osteuropa) angestellt. Sie wird also von ihrem Arbeitgeber nach Deutschland entsendet.

Die Agentur in Deutschland organisiert die 24-Stunden-Pflege für Ihren Angehörigen vollumfänglich und steht dabei mit der Entsendeagentur im Ausland in Kontakt.

Der ausländische Pflegedienst (Entsender) ist für die Versicherung ihrer Angestellten verantwortlich. Er stellt außerdem sicher, dass Steuern sowie Sozialabgaben entrichtet werden.

Dies wird durch eine sogenannte A1-Bescheinigung sichergestellt. Diese sollte in jedem Fall nachgewiesen werden können.

Die Vermittlungsagentur kümmert sich vollständig um Organisation und auch den Transport der Pflegekraft.

Sie als Auftraggeber zahlen monatlich einen Betrag entweder an die deutsche Agentur oder an das Entsendeunternehmen im Ausland. Von diesem Betrag wird auch das Gehalt der Pflegekraft gezahlt. Hier ist mit einem Betrag von ungefähr 2.000 Euro pro Monat zu rechnen.

Europäische Haushaltshilfen

Haushaltshilfen aus dem europäischen Ausland werden durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) an Haushalte vermittelt.

Diese Kräfte sind allerdings keine 24-Stunden-Pflegekräfte, da die wöchentliche Arbeitszeit maximal 38,5 Std. beträgt. Dabei darf die Arbeitszeit nur auf sechs Tage pro Woche verteilt werden.

Meist werden während des Beschäftigungsverhältnisses auch Kost und Logis übernommen. Das ist allerdings nicht verpflichtend, sondern eine Empfehlung.

Was kostet die 24-Stunden-Pflege? Können Zuschüsse in Anspruch genommen werden?

Das kommt nun darauf an, welches Pflegemodell sie wählen. Ebenso kommt es auf Sprach-, Fach- und sonstige Kenntnisse der Pflegekraft an.

Für eine Pflegekraft mit guten Deutschkenntnissen, Führerschein und langjähriger Erfahrung in der Pflege werden Sie monatlich mehr zahlen als für eine Betreuungskraft mit schwachen Kenntnissen.

Selbstständige Pflegekräfte (siehe Option 1) können ihren Stundensatz selbst bemessen. Hier können sich die Kosten also erheblich unterscheiden. Man kann aber mit einem Betrag von zwischen 2.000 Euro bis 3.000 Euro monatlich für eine selbstständige Pflegekraft aus Osteuropa rechnen.

Beschäftigungsmodellungefähre Kosten/Monat
Selbstständige Pflegekraft (Gewerbetreibende)2.000 - 3.000
Anstellung als Arbeitgeber5.000
Entsendemodell2.000

Die Preise können also zwischen ca. 2.000 Euro und 5.000 Euro liegen.

Weiterhin können folgende Zuschüsse in Anspruch genommen werden:

  • monatliches Pflegegeld, wenn ein Pflegegrad vorhanden ist
  • monatlich bis zu 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Ihr Angehöriger kann bis zu 4.000 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen
  • Das Sozialamt gewährt in manchen Fällen „Hilfe zur Pflege“. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Das kann beispielsweise die Ablehnung eines Antrages der Pflegeversicherung sein.

Wie findet man die passende 24-Stunden-Pflege?

Es gibt zwar zahlreiche Angebote am Markt, allerdings fehlt oftmals die Transparenz.

Für einen Laien ist es gar nicht so einfach, eine seriöse Agentur ausfindig zu machen.

Intransparentes Arbeiten bei Agenturen ist häufig ein Problem. Auch ist teilweise schwer erkennbar, ob Einstimmigkeit mit deutschem Recht herrscht.

Hier finden Sie einige Tipps für die Suche nach einer 24-Stunden-Pflegekraft.